DIGITAL.PLUS 2025
Förderprogramm für Digitalisierungsvorhaben
Ein Förderprogramm von Land Oberösterreich und WKO Oberösterreich zur Unterstützung von KMU bei Investitionen in Digitalisierung und Automatisierung.
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Wichtige Eckdaten
- Antragszeitraum: 17.03.2025 – 01.12.2025 (solange Budget vorhanden ist)
- Abrechnungszeitraum: 01.07.2025 – 02.02.2026 (Projekte müssen bis spätestens 02.02.2026 abgeschlossen sein)
- Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Oberösterreich
- Ausschluss: Unternehmen, die bereits Förderungen aus Digital Starter 2022 oder 2023 erhalten haben

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Zielsetzung der Förderung
- Automatisierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen
- Datenmanagement und Nutzung von Künstlicher Intelligenz
- Cyber-Security und Schutz von IT-Systemen
Ziel ist es, Unternehmen in die Lage zu versetzen, digitale Technologien zur Effizienzsteigerung, Kostensenkung und Nachhaltigkeit einzusetzen.
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Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- KMU mit Firmensitz in Oberösterreich
- Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich (WKOÖ) sind
- Unternehmen, die sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden
Ausschlusskriterien:
Nicht förderfähig sind:
- Unternehmen, die bereits Digital Starter 2022 oder 2023 gefördert bekommen haben
- Unternehmen, die selbst Digitalisierungs- und IT-Beratungen anbieten
- Unternehmen mit wirtschaftlichen Problemen (z. B. Insolvenzgefahr)
- Unternehmen, die bereits im Jahr 2025 eine Förderung aus DIGITAL.PLUS beantragt haben
Hinweis
Das Projekt muss eine
nachweisbare Effizienzsteigerung
oder Sicherheitsverbesserung
für das Unternehmen bringen.
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Förderfähige Projekte
Gefördert werden Digitalisierungsprojekte mit Gesamtkosten von mindestens 10.000 EUR (netto), die in mindestens einen der drei Förderschwerpunkte fallen:
1. Automatisierung & Digitalisierung
- Einführung von digitalen Systemen zur Effizienzsteigerung
- Automatisierung von Arbeitsabläufen und Prozessen
- Implementierung neuer digitaler Geschäftsmodelle
2. Datenmanagement & Künstliche Intelligenz
- Aufbau einer strukturierten Datenbasis für digitale Geschäftsprozesse
- Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) für datengetriebene Entscheidungen
- Einführung intelligenter Analyse- und Reporting-Tools
3. Sichere IT-Systeme & Cyber-Security
- Schutz von Geschäfts- und Kundendaten
- Investitionen in Cyber-Security-Lösungen und IT-Sicherheitsmaßnahmen
- Optimierung bestehender IT-Infrastrukturen zur Vermeidung von Hackerangriffen
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Förderfähige Kosten
Die Förderung umfasst:
- Externe Beratungs- und IT-Dienstleistungen (mind. 20 % der Projektkosten müssen in Beratung oder IT-Dienstleistung fließen!)
- Software und Anwendungen zur Digitalisierung (inkl. Lizenzen, Cloud-Dienste für max. 12 Monate)
- Spezielle Hardware zur Umsetzung des Digitalisierungsprojekts (z. B. Automatisierungsanlagen, IT-Infrastruktur, Sensorik-Systeme)
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Nicht förderbare Projekte & Kosten
Nicht förderfähige Projekte:
- Projekte, die nicht fristgerecht beantragt oder abgeschlossen werden
- Unternehmen, die das gleiche Projekt bereits durch andere Förderprogramme finanziert bekommen
- Projekte, die durch Leasing finanziert sind
- Reine Forschung und Entwicklung, die ein hohes technisches Risiko beinhalten
- Digitales Marketing & Werbung (SEO, Online-Marketing, Websites, Printwerbung etc.)
Nicht förderfähige Kosten:
- Standard-Hardware (PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker, Telefone, Kameras)
- Personal- und Reisekosten des Unternehmens
- Beratungskosten für die Förderantragstellung
- Umsatzsteuer (wenn das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist)
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Art und Höhe der Förderung
- Förderquote: 40 % der förderfähigen Kosten
- Maximaler Förderbetrag: 8.000 EUR pro Unternehmen
- Minimale Projektsumme: 10.000 EUR (netto)
Beispielrechnung:
Projektkosten: 10.000 EUR → Förderung: 4.000 EUR , Eigenanteil: 6.000 EUR
Projektkosten: 20.000 EUR → Förderung: 8.000 EUR (maximal möglich) , Eigenanteil: 12.000 EUR
Deckelung:
Pro Unternehmen sind maximal 8.000 EUR Förderung möglich – unabhängig von der Projekthöhe.
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Antragstellung: Zeitplan und Fristen
- Antragsstart: 17.03.2025
- Antragsfrist: 01.12.2025 (solange Budget verfügbar ist)
- Projektbeginn: Ab 01.01.2025 (frühestens)
Ablauf der Förderung
- 1. Online-Antragstellung über das WKOÖ-Förderportal
- 2. Prüfung durch die Förderstelle (Bearbeitung nach dem “First-Come-First-Served”-Prinzip)
- 3. Vorab-Zusage oder Ablehnung
- 4. Projektumsetzung & Endabrechnung über das Förderportal
- 5. Förderauszahlung nach Abschlussprüfung
Wichtiger Hinweis:
- Die Förderung ist kein Rechtsanspruch – wird das Budget ausgeschöpft, werden keine weiteren Anträge angenommen.
- Pro Unternehmen nur eine Antragstellung möglich!
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Fazit
- Bis zu 8.000 EUR Zuschuss für Ihr Digitalisierungsprojekt
- Förderung von Digitalisierung, Automatisierung & Cyber-Security
- 40 % Förderung für Beratungs- und Investitionskosten
- Schnelle, digitale Antragstellung & einfache Abwicklung